LEBEN

 

Wir glauben, dass Leben mit der Zeugung beginnt und am Ende in einen anderen Zustand übergeht.

 

Tatsache ist, dass Naturwissenschaft nicht sagen kann, was Leben ist. Daher ist auch eine wissenschaftliche Aussage über den Beginn und das Ende des Lebens nicht möglich. Sich auf Wissenschaft beruhende Aussagen mit Zielrichtung „Zellhaufen“ sind daher nur Glaube und Ideologie.

 

Da es keine wissenschaftliche Definition gibt, wird das Lebensende juristisch definiert.

 

Man bekommt heute ein mulmiges Gefühl, wenn es um Forschung mit embryonalen Stammzellen geht. Da dies ein neues Terrain ist, fühlt jeder, dass das ein ethisches Problem darstellt. Obwohl das ungeborene Kind aber längst menschliche Formen angenommen hat, kann dennoch bis zum 3. Schwangerschaftsmonat ohne Strafe „abgetrieben“ werden, daran haben sich leider viele schon gewöhnt.

 

Abgesehen davon, dass wir belogen werden, wenn von „legaler Abtreibung“ die Rede ist. „Abtreibung“ ist gesetzlich NICHT erlaubt! Sondern unter bestimmten Umständen (Frist, Indikation) bloß nicht „strafbar“! - Und das ist etwas ganz anderes.

 

Das vielzitierte „Recht der Frau“ auf ihren Bauch, kann niemals auf das Baby ausgedehnt werden, da es  bereits in persona einen rechtlich geschützten Staatsbürger darstellt! Eine Kindestötung im Mutterleib ist daher vollkommen rechtswidrig (siehe Buch: Das Naturrecht, Prof. Dr. Wolfgang Waldstein).